Um Wikando Lastschriftverfahren zu aktivieren, müssen Unternehmen/Vereine u.a. eine Gläubiger-Identifikationsnummer besitzen. Die Ausgabe der Nummern übernimmt in Deutschland die Bundesbank in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft (DK).

Anträge können nur elektronisch gestellt werden.

Der Antrag auf Vergabe einer Gläubiger-Identifikationsnummer kann ausschließlich über die Internet-Seite der Deutschen Bundesbank (www.glaeubiger-id.bundesbank.de) gestellt werden (Antragstellung).

Allgemeine Hinweise zur Antragstellung:

  • Anträge auf Erteilung einer Gläubiger-Identifikationsnummer können ausschließlich elektronisch gestellt werden. Das Verfahren ist aus Sicherheitsgründen 2-stufig (Antragstellung und Auftragsbestätigung) aufgebaut. Bitte beachten Sie, dass die Anträge nicht in Echtzeit verarbeitet werden, d. h. die Zusendung der E-Mails erfolgt in Abhängigkeit der Verarbeitungsrhythmen ggf. erst nach mehreren Stunden – bzw. in Abhängigkeit des Zeitpunkts der Antragstellung und der Auftragsbestätigung – am nächsten Geschäftstag.
  • Einen Antrag können Sie stellen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz bzw. Hauptgeschäftssitz in Deutschland haben.
  • Hinweis für eingetragene Vereine: eingetragene Vereine stellen den Antrag unter dem Vereinsnamen und nicht unter dem Namen des 1. Vorsitzenden oder des Kassierers
  • Nach erfolgter Freischaltung der Antragsdaten wird die Gläubiger-Identifikationsnummer mit einem Mitteilungsschreiben per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse versandt. Dieses Mitteilungsschreiben ist dem kontoführenden Zahlungsdienstleister des Antragstellers, mit dem dieser einen Inkassovertrag über den Einzug von Lastschriften auf Basis der Verfahrensregeln des EPC für das SEPA-Lastschriftverfahren abschließt, vorzulegen.